Teilnahmebedingungen Prototype Challenge
1. Veranstalter
Die Prototype Challenge wird von der about source GmbH durchgeführt, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, insbesondere gemeinnützige Organisationen. Die Teilnahme durch gewinnorientierte Privatunternehmen, öffentliche Verwaltungen oder Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
3. Wettbewerbsziel
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Einreichung von Ideen oder Konzepten für Software-Prototypen, die einen innovativen Ansatz verfolgen. Der Veranstalter wählt unter den eingereichten Konzepten eine oder mehrere Ideen zur Weiterverfolgung aus.
4. Einreichung und Fristen
Die Einreichung erfolgt ausschließlich per Online-Formular bis zum 13.10.2025, wobei der Veranstalter sich das Recht vorbehält, die Frist zu verlängern. Je Organisation dürfen maximal drei Vorschläge eingereicht werden. Die Einreichung muss eine Beschreibung der Herausforderung bzw. des zu lösenden Problems enthalten sowie eine Beschreibung darüber, welche Anforderungen eine technische Lösung erfüllen soll.
5. Bewertung und Auswahl
Die eingereichten Ideen werden durch eine Jury, bestehend aus Mitarbeitenden der about source GmbH, bewertet. Die Jury trifft ihre Entscheidung nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Folgephase oder auf Rückmeldung besteht nicht. Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.
Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden, gleichgewichteten Kriterien:
- Impact: Welche positiven sozialen, politischen, ökologischen oder gesellschaftlichen Auswirkungen hat die Idee?
- Übertragbarkeit: Hat die Idee das Potenzial, auch für andere Organisationen mit ähnlichen Herausforderungen von Wert zu sein?
- Weiterentwicklungspotenzial: Inwiefern hat die Idee das Potenzial, zu einer nachhaltig nutzbaren Software weiterentwickelt zu werden?
- Umsetzbarkeit: Ist die Idee im Rahmen einer zeitlich begrenzten Prototyping-Phase realistisch umsetzbar?
- Bedarf und Innovationspotenzial: Wie groß ist der Bedarf für eine neu entwickelte Softwarelösung, weil es noch keine Vielzahl an etablierten Lösungen gibt?
6. Keine Leistungsverpflichtung
Die Teilnahme am Wettbewerb begründet keinen Anspruch auf Beauftragung, Förderung, Finanzierung, technische Unterstützung oder anderweitige Leistungen durch den Veranstalter. Auch im Falle einer Auswahl oder positiven Bewertung durch die Jury entsteht keine rechtliche Verpflichtung seitens des Veranstalters, das vorgeschlagene Projekt umzusetzen oder eine Zusammenarbeit einzugehen.
7. Rechte an den eingereichten Inhalten
Mit der Einreichung versichern die Teilnehmenden, dass sie über sämtliche erforderlichen Rechte an den eingereichten Inhalten verfügen und keine Rechte Dritter verletzen. Die Teilnehmenden behalten das volle geistige Eigentum an ihren Ideen. Die about source GmbH erhält mit der Einreichung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Prüfung im Rahmen des Wettbewerbs. Eine weitergehende Nutzung oder Umsetzung der eingereichten Idee erfolgt nur nach gemeinsamer Übereinkunft.
8. Nutzungsrechte, Weiterentwicklung und geistiges Eigentum
Ziel der Prototype Challenge ist es, eine prototypische Softwarelösung zu einer eingereichten Idee zu entwickeln. Die ideengebende Organisation erhält ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht des entwickelten Prototypen. Ein Anspruch auf Wartung, Betrieb, Support oder Weiterentwicklung der prototypischen Entwicklung durch die about source GmbH besteht nicht. Es wird beabsichtigt, die im Rahmen dieses Projektes bereitgestellte Software als Open Source Software zu veröffentlichen. Das geistige Eigentum an der entwickelten Software verbleibt beim Unternehmen about source GmbH.
9. Vertraulichkeit
Die eingereichten Ideen werden vertraulich behandelt und nur intern beim Veranstalter sowie durch die Jury eingesehen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Zustimmung des Teilnehmers. Sofern im Einzelfall ein höheres Maß an Vertraulichkeit gewünscht ist, kann vor Einreichung ein separater NDA (Non-Disclosure Agreement) vereinbart werden.
10. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus der Teilnahme am Wettbewerb entstehen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Für den Verlust oder die Unvollständigkeit von Daten bei der Übermittlung trägt der Teilnehmer die Verantwortung.
11. Datenschutz
Alle im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs verwendet. Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters.
12. Änderung oder Abbruch des Wettbewerbs
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder abzubrechen. Es entstehen dadurch keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Der Veranstalter informiert die teilnehmenden Organisationen im Falle von Änderungen oder einem Abbruch des Wettbewerbs per Mail.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.